Informationen des Schulministeriums

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
sicherlich haben Sie alle in den zurückliegenden Tagen die Entwicklung
der Infektionszahlen verfolgt. Bislang ist es nicht nachhaltig gelungen,
die zweite Welle der Corona-Infektionen zu brechen. Daher müssen
weitergehende Maßnahmen getroffen werden. Und wir müssen neben den
jetzt betroffenen Bereichen, vor allem Gastronomie, Kultur, Tourismus
und der Wirtschaft insgesamt, weitere Bereiche des öffentlichen Lebens
für Maßnahmen des Infektionsschutzes in den Blick nehmen.
Bislang haben unsere Schulen mit viel Disziplin und strengen
Hygienekonzepten in ganz hohem Maße Präsenzunterricht anbieten
können. Alle Zahlen, die wir mit Ihrer Hilfe wöchentlich erheben,
belegen dies. Schulen sind keine „Hotspots”. Für dieses Engagement
möchte ich an dieser Stelle, gemeinsam mit Frau Ministerin Gebauer,
nochmals danke sagen. Wir sind unserem Auftrag, auch in der Krise für
Bildungschancen und für Bildungsgerechtigkeit zu sorgen, in
beeindruckender Weise nachgekommen.
Wir haben darüber hinaus in den letzten Tagen alle Anstrengungen
unternommen, für solche Regionen, die von besonders hohen
Inzidenzwerten betroffen sind (Werte oberhalb von 200), im direkten
Gespräch gemeinsam mit den Gesundheitsbehörden Lösungen zu
entwickeln. Und wir haben uns frühzeitig entschieden, schon ab dem
vierten Adventswochenende bis zum Beginn der Weihnachtsferien den
Unterricht ruhen zu lassen.
Gleichwohl müssen wir jetzt feststellen, dass sich die Maßnahmen zur
Eindämmung der Corona-Pandemie insgesamt noch nicht als ausreichend
erwiesen haben. Dies ist der Grund, warum die bisherigen Regelungen im
Rahmen eines Lockdowns vorübergehend auszuweiten sind. Mit weiteren
Kontakteinschränkungen und Einschnitten auch bei Wirtschaft und Handel
sowie im privaten Umfeld muss die Anzahl der Neuinfektionen deutlich
gesenkt werden. Und auch die Schulen sollen sich jetzt an dieser
Strategie der konsequenten Kontaktreduktion mit angemessenen Maßnahmen
beteiligen. Diese sind eingebettet in eine Gesamtstrategie für die
kommenden Wochen.
Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten daher ab Montag,
14. Dezember 2020, folgende Regelungen:
In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte
ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.
Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen
die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich
an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben
dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen
wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und
Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht
möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht
sinnvoll.
In den Jahrgangstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich nur als
Distanzunterricht erteilt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem
Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere
Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder
Erziehungsberechtigten sichergestellt werden.
Ich möchte Sie herzlich bitten, alle Eltern bzw. Erziehungsberechtigten
so schnell wie möglich mit den notwendigen Informationen zu versorgen.
Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 1 bis 7 und der
obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der
Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten zu Hause, wie es
von vielen Schülerinnen und Schülern im Frühjahr erstmals praktiziert
wurde und für das es von den Schulen fortgeschriebene Konzepte gibt,
gilt auch für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18.
Dezember 2020.
Die Regeln der sog. Verordnung zum Distanzlernen sind in dieser Woche
sinngemäß anzuwenden.
Die Berufskollegs nutzen davon abweichend die Möglichkeiten des
Distanzlernens unter Ausweitung der bisherigen Regelungen. Die
Schulleitung entscheidet hier in eigener Verantwortung, in welchem
Bildungsgang und in welchem Umfang Distanzunterricht pädagogisch und
organisatorisch sinnvoll umsetzbar ist.
Für den Fall, dass Sie in der kommenden Woche Klassenarbeiten,
Klausuren oder sonstige Prüfungen angesetzt haben, möchte ich Sie
bitten, im Einzelfall zu prüfen, was davon gänzlich, auch im Sinne
einer Entlastung, entfallen oder verschoben werden kann. Sollte beides
nach gründlicher Abwägung nicht möglich sein, müssen die betroffenen
Schülerinnen und Schüler nach Aufforderung für den Zeitraum der
Klassenarbeit bzw. der Prüfung in die Schule kommen. Abiturklausuren am
Weiterbildungskolleg und andere (abschluss-)relevante Prüfungen finden
in jedem Fall wie vorgesehen statt.
An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der
Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt.
Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21.
und 22. Dezember 2020.
Ich bitte noch einmal um Verständnis für diese kurzfristige
Entscheidung. Sie ist der anhaltend problematischen Infektionslage
geschuldet und erfolgt im Interesse einer länderübergreifenden
Vorgehensweise. Sie haben in den letzten Monaten unter besonderen
Bedingungen eine wichtige und wertvolle Arbeit geleistet; dies will ich
an dieser Stelle nochmals deutlich hervorheben. Bitte nutzen Sie bei der
Gestaltung des Präsenzunterrichtes sowie des Distanzlernens die
Spielräume, die Ihnen zur Verfügung stehen.
Ihnen allen wünsche ich von Herzen ein gesegnetes, gesundes
Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in ein hoffentlich ruhigeres Jahr
2021! Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter
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